Diese AGB gelten für den HappyMaids Standort Großraum Regensburg

1. Art und Umfang der Leistung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich festgelegt werden. Sollte es ohne vorherige Rücksprache mit der HappyMaids Zentrale, am Einsatzort zu Veränderungen oder Stornierungen des vereinbarten Angebots/Auftrags kommen, so werden die bis dahin ausgeführte Reinigungstätigkeiten automatisch über unseren bekannten Stundensatz (29,90€ / Std. und Mitarbeiter ) abgerechnet.

2. Abnahme der Leistung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden Einwände erhebt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden.

3. Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Stornierung

Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist kostenlos bis 24 Stunden vor Arbeitsbeginn möglich. Erfolgt eine kurzfristigere Stornierung werden 50% des zu erwartenden bzw. angebotenen Reinigungsumfangs berechnet. Sind bereits nachweislich auftragsspezifische Fahrt- / Material- oder sonstige Kosten entstanden so werden diese unabhängig vom Stornierungszeitpunkt berechnet. Sollten wir keine Stornierungsmitteilung erhalten und am Einsatztag vor verschlossenen Türen stehen, so werden 100% des zu erwartenden bzw. angebotenen Reinigungsumfangs berechnet, mindestens jedoch 99,00€.

5. Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.

6. Nachbesserung

Bei berechtigter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Reinigung bzw. bei Abwesenheit unverzüglich nach Feststellen des Mangels schriftlich informieren und ihm das Recht zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb 5 Tagen nach der Reklamation ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber ohne Abgaben von Gründen die Nachbesserung verweigern. Die Reklamation sollte begründet, verhältnismäßig und nachweisbar sein.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, entsteht keine Nachbesserungspflicht für den Auftragnehmer. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Rechnungseingang zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz berechnet.

8. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Sollten die Vertragspartner Nichtkaufleute sein, bleibe es bei der Gerichtsstandsregelung.

10. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Stand 15.01.2018